Es lohnt sich die Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern vor Ort. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen und individuelle Beratung rund um Personal, Weiterbildung und Fördermöglichkeiten. Wir haben uns mit Ramona Körner vom Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Grevesmühlen und Cornelia Pollin, Bereichsleiterin Markt & Integration des Jobcenters Nordwestmecklenburg, zum Gespräch verabredet, um einige Fragen zu erörtern.

Frau Körner, die Zeiten, in der man als Arbeitgeber aus dem Vollen schöpfen konnte, sind vorbei. Vor allem mittelständische Unternehmen in der ländlichen Region haben es schwer, qualifiziertes Personal zu finden. Wie unterstützt die Agentur für Arbeit dabei?

Ramonia Körner: "Wir empfehlen allen Unternehmen unseren Arbeitgeber Service zu nutzen. So können Sie uns kostenlos Ihre Stellenausschreibungen melden, mittlerweile auch unkompliziert online. Wir analysieren außerdem Marktveränderungen auf dem nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt und können damit Besetzungschancen in Ihrer Branche und Region ermitteln. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen gern alternative Besetzungsmöglichkeiten wie Teilzeitausbildung, Umschulung oder begleiten Sie bei der Bewerbersuche im Ausland. Auch die Themen alter(n)sgerechter Arbeitsplatz, familienorientierte Arbeitswelt oder das Weiterbildungsangebot sind Stärken, mit denen es sich gut als Arbeitgeber gut werben lässt. Was gern alle verdrängen: rund ein Drittel der Erwerbstätigen wird in den nächsten 15 Jahren in Rente gehen. Daher sollten Unternehmen zeitig anfangen, Beschäftigte weiterzubilden und zu entwickeln. Demografieanalyse, Auswertung von Personalstruktur und Bildungsbedarf sowie Bildungscontrolling sind Themen, bei denen wir gern unterstützen."

Im Frühjahr 2022 waren rund 55.000 Arbeitslose in MV gemeldet, davon sind etwa ein Drittel gelernte Fachkräfte und zwei Drittel Helfer – also ungelernte Arbeitskräfte. Von den ca. 21.000 bei der Arbeitsagentur gemeldeten Arbeitsstellen sind jedoch 3 von 5 Stellen für Fachkräfte ausgeschrieben, nur 1 von 5 Stellen für Helfertätigkeiten. Das heißt, es gibt mehr Ungelernte, dabei ist der Bedarf an Fachkräften höher. Welche Möglichkeiten gibt es hier?

Cornelia Pollin: "Im Gegensatz zur Arbeitsagentur betreuen wir vom Jobcenter Menschen, die schon länger arbeitslos sind und gewisse Vermittlungshemmnisse mitbringen, wie z.B. fehlender Abschluss, fehlender Führerschein, Alleinerziehende, körperliche Einschränkungen und ähnliches. Das muss man als Arbeitgeber wissen, es bedeutet unter Umständen Mehraufwand. Aber dennoch gibt es immer wieder schöne Erfolgsgeschichten. Sehr gute Erfahrungen gibt es mit unserem Instrument »Praktikum« bzw. »Maßnahme beim Arbeitgeber«. Das Praktikum dauert 1 bis 2 Wochen und ist auch für Menschen interessant, die an einer Umschulung interessiert sind. Auch gibt es spezielle Unterstützung für Unternehmen, die Langzeitarbeitslose im Rahmen des Teilhabechancengesetzes integrieren. Darüber hinaus haben viele Jobcenter regional angepasste Unterstützungsprogramme. Für unseren Einzugsbereich haben wir beispielsweise die mehrmonatige »Probebeschäftigung« – quasi als intensives Praktikum zu realen Bedingungen des Arbeitsmarktes- und das Förderinstrument »Extra 6000« entwickelt, das Unternehmen dabei unterstützt, Beschäftigte aus einem Nebenverdienst in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu übernehmen. Im nächsten Schritt müsste man natürlich weiter über Qualifizierung im Rahmen von Aus- und Weiterbildung nachdenken, da sind die Möglichkeiten vielfältig."

Gibt es weitere Unterstützung bei Neueinstellung von Beschäftigten?

Cornelia Pollin: "Ja, unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen wir Unternehmen mit einem Eingliederungszuschuss. Verfügt Ihre potenzielle Arbeitskraft noch nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse, die Sie erwarten? Eine Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, ist erforderlich? Je nach Schwere der persönlichen Defizite, im Vergleich zum Anforderungsprofil der Tätigkeit, variiert die Höhe und Dauer des monatlichen Zuschusses und kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen."

Sie sprachen gerade das Thema Qualifizierung an. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für die Ausbildung?

Ramona Körner: "Zum einen über das Instrument der Einstiegsqualifizierung. Die Einstiegsqualifizierung ist für Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven bzw. für die, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen. Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das zwischen 6 – 12 Monaten dauert und Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Ausbildung vorbereitet. Ihr Vorteil: Sie lernen Ihren möglichen zukünftigen Azubi besser kennen und führen ihn praxisnah an die Berufsausbildung heran. Dafür zahlen wir Ihnen einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einen Anteil zur Sozialversicherung. Ihre Investition lohnt sich. Die Übernahmequoten in eine Ausbildung sind gut. Zum anderen gibt es die Möglichkeit der assistierten Ausbildung – kurz AsA. Grundsätzlich steht die assistierte Ausbildung allen offen, die lernbeeinträchtigt und/oder sozial benachteiligt sind, keine berufliche Erstausbildung gemacht haben, nicht vollzeitschulpflichtig, oder einen in der Person liegenden Stabilisierungsbedarf haben und unter 25 Jahre alt sind. Orientiert am individuellen Unterstützungsbedarf der jungen Menschen erhalten Auszubildende zum Beispiel Stütz- und Förderunterricht sowie eine sozialpädagogische Begleitung. Die Förderung der Azubis kann über die komplette Ausbildungszeit oder punktuell erfolgen. In jedem Fall ist der Kontakt zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit aufzunehmen, um die Voraussetzungen für eine Förderung zu prüfen und die entsprechenden Anträge zu stellen."

Und welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für die Weiterbildung?

Ramona Körner: "Wir fördern Weiterbildungen, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Die Lehrgänge müssen zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Mit unserer Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! und den gesetzlichen Regelungen sind noch höhere Förderungen als bisher möglich. Je nach Unternehmensgröße können wir bis 100% der Lehrgangskosten und bis 75% des Arbeitsentgeltes übernehmen. Wenn Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen, können die Zuschüsse noch höher sein. Bedingung ist, dass die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert und die Weiterbildung sowie der Träger zur Förderung zugelassen sind. Bei der Durchführung der Qualifizierung sind Sie jedoch flexibel, z.B. bei den Schulungszeiten wie Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend. Gut zu wissen: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine Pauschaule erhalten, wenn durch die Weiterbildung zusätzliche Ausgaben anfallen. Das können zum Beispiel Kosten für eine Unterkunft, zusätzliche Kinderbetreuung oder die Anfahrt sein. Wenn Sie Ihre Beschäftigten während Kurzarbeit weiterbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere finanzielle Förderungen erhalten."

Cornelia Pollin: "Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Teilqualifikation (TQ), diese ist insbesondere für ungelernte Fachkräfte interessant. Erwachsene über 25 Jahren haben hier die Chance, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und am Ende einen Berufsabschluss nachzuholen. Dazu beraten wir als Arbeitsagentur und Jobcenter Arbeitgeber und zukünftige Arbeitnehmer gleichermaßen."

Mehr Infos erhalten Sie auf: www.arbeitsagentur.de oder unter der Hotline des Arbeitgeber-Service: 0800 4 555520. Oder kontaktieren Sie direkt: Gemeinsamen Arbeitgeber-Service Nordwestmecklenburg: Schwerin.143-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de